Aktionsgemeinschaft Rottenburg
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"Im Grunde ist jede sinnvolle Forderung
ein Wort Gottes"
(Edith Stein)
"Herdenbrief"
an Bischof Dr. Walter Kasper
Diözese Rottenburg-Stuttgart
zum Hirtenbrief
"Die Feier der Eucharistie"
März 1999
Die 10 Punkte des
"Herdenbriefes"
"Da es der Kirche aufgegeben ist, mit der menschlichen Gesellschaft, in der sie lebt, in ein Gespräch zu kommen, ist es in erster Linie Pflicht der Bischöfe, zu den Menschen zu gehen und das Gespräch mit ihnen zu suchen und zu fördern. Damit immer Wahrheit mit Liebe, Einsicht mit Güte gepaart sind, muß sich dieser Heilsdialog sowohl durch Klarheit der Rede als auch zugleich durch Demut und Sanftmut auszeichnen, ferner durch gebührende Klugheit, die jedoch mit Vertrauen verbunden sein muß, das ja die Freundschaft fördert und somit darauf hinwirkt, die Geister zu einen."
II. Vatik. Konzil, VI. Dekret "Über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Christus Dominus", 2. Kapitel, I. "Die Diözesanbischöfe", Artikel 13, 2. Absatz
Sehr geehrter Herr Bischof Dr. Walter Kasper,
mit diesem "Herdenbrief" nehmen wir zu Ihrem Hirtenbrief "Die Feier der Eucharistie" vom 21. Mai 1998 Stellung.
Es war für uns nicht einfach, einen Brief zu schreiben, an dem sich viele Gläubige und Gemeinden unserer Diözese beteiligen. Wir schreiben Ihnen, weil uns unsere Kirche wichtig ist, weil wir uns um die Zukunft unserer Kirche sorgen! Wir wollen im "Herdenbrief" die Dinge beim Namen nennen, die viele Gläubige bewegen. Die folgenden Punkte wurden bereits jahrelang in vielen Gremien diskutiert und angesprochen, ohne daß dadurch Änderungen herbeigeführt wurden.
Wir nehmen dabei Bezug auf das II. Vatikanische Konzil, III. lumen gentium, 4. Kapitel "Die Laien", Artikel 37, wo es heißt: "Die Laien haben..., entsprechend dem Wissen, der Zuständigkeit und der hervorragenden Stellung, die sie einnehmen, die Möglichkeit, bisweilen auch die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, zu erklären."
Zunächst freuen wir uns, daß wir mit Ihnen in wichtigen Punkten einig sind:
"Die Feier der Eucharistie ist Quelle und Höhepunkt des Lebens unserer Kirche und jeder Gemeinde". (Seite 2) *)
Es ist ein "akuter kirchlicher Notstand", wenn "es nicht mehr möglich ist, in jeder Gemeinde jeden Sonntag die Eucharistie zu feiern". (Seite 2/3)
"Wenn wir Gottesdienst feiern, dann soll dies keine steife und traurige Angelegenheit sein, sondern eine frohe und lebendige Feier". Alle Mitfeiernden "...sollen mit Herz und mit Verstand und mit allen ihren Sinnen beteiligt sein". (Seite 3/4)
"Eine priesterlose Gemeinde ist ein Widerspruch in sich, eine Feier der Eucharistie ohne den Dienst des Priesters eine Unmöglichkeit". (Seite 7/8)
Wir bitten Sie aber, die nachstehenden Punkte ernst
zu nehmen, diese mit den Gläubigen unserer Diözese in einem
Dialog zu überdenken, alle Ihre Möglichkeiten als
Ortsbischof auszuschöpfen und die weltkirchlichen Probleme in
Rom nachhaltig zu vertreten.
*) Die Seitenhinweise beziehen sich auf den Sonderdruck des Hirtenbriefes
Auf Grund des Priestermangels in unserer Diözese (650 Pfarrer derzeit für 1056 Gemeinden; neue Stellenplanung: nur noch 300 priesterliche Gemeindeleiter) ist es nicht mehr möglich, in jeder Gemeinde jeden Sonntag die Eucharistie zu feiern. Wir stimmen mit Ihnen darin überein: "Das geht an den Nerv. Das ist ein akuter kirchlicher Notstand!" (Seite 2/3)
Zwei Lösungsvorschläge, um diesen Notstand zu beheben, werden in Ihrem Hirtenbrief aufgezeigt. Der erste besteht im Gemeindegebet und meint die Bitte, "daß der Herr Arbeiter für seine Ernte aussende" (Mt 9, 38). Mit diesem Lösungsvorschlag äußern Sie gleichzeitig die Gewißheit, daß "der Herr seine Kirche nicht im Stich läßt und ihr auch in Zukunft eine hinreichende Zahl von Priestern schenken wird, wenn sie nur darum bittet" (Seite 8). Wir teilen Ihre Zuversicht hinsichtlich des Gebets. Wir meinen aber auch, daß das Gebet frei sein muß. Wir können Gott nicht vorschreiben, daß er nur zölibatäre Männer berufen darf. Oder: Vielleicht beruft Gott nicht genügend zölibatäre Männer, damit die Kirche lernt, die anderen durch Gott Berufenen zu erkennen.
Die Arbeitsüberlastung war schon zu Zeiten der Urgemeinden groß. Die wußten sich aber zu helfen. Durch Handauflegen waren rasch neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestellt.
Der zweite Lösungsvorschlag, den Sie aufzeigen, besteht in der von Ihnen angestrebten Umstrukturierung der Gemeinden zu größeren "Seelsorgeeinheiten". Gerade diese Maßnahme wird jedoch dazu beitragen, daß die Priester zu Gemeinde- und Sakramente-Managern werden.
Es ist nicht möglich, bis zu acht Gemeinden zu leiten und sachgerecht zu betreuen und dabei S e e l s o r g e r zu bleiben. Diese Aufgabenfülle übersteigt bei weitem, was ein Mensch leisten kann. Ehrenamtliche Mitarbeit durch Laien kann nicht die gesamte seelsorgerliche Arbeit den Priestern abnehmen. Dazu bedarf es anderer hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die seelsorgerlichen Anliegen der Gläubigen müssen berücksichtigt werden. Die Chance der persönlichen Kontakte zwischen den Priestern oder den anderen hauptamtlichen Beauftragten und den Mitgliedern der Gemeinden muß erhalten bleiben.
Wir begrüßen die Absicht, die Gemeinden als kleine Lebenszellen zu erhalten und nicht der Einfachheit halber aufzulösen. In der zunehmenden Anonymität unserer Gesellschaft können diese Zellen Heimat geben. Die Gemeinden sollen sich im Namen des Herrn treffen, und er wird mitten unter ihnen sein. Selbstverständlich soll hier das Brot gebrochen und Mahl gehalten werden; das ist der schlichte Auftrag unseres Herrn, Frauen und Männer für den Dienst in die Gemeinden und zu den Gläubigen zu senden. Eine Umstrukturierung der 1056 Gemeinden in vorläufig 300 Seelsorgeeinheiten wird hier keine Lösung bringen.
Wir sind überzeugt, daß auch eine dritte Möglichkeit zur Behebung dieses Notstandes beitragen könnte: eine schrittweise Öffnung des Priesteramtes.
Wir bitten Sie als unseren Bischof, daß Sie sich einsetzen
für die Priesterweihe von Männern, die jahrelang kirchliche Dienste wahrgenommen haben und von ihren Gemeinden angenommen sind ("viri probati");
für die Aufhebung des Pflichtzölibats;
für die Wiedereinsetzung von Priestern, die lediglich auf Grund ihrer Heirat den priesterlichen Dienst verlassen mußten.
Die Not der Gemeinden in unserer Diözese ist riesengroß geworden. Wir vermissen in Ihrem Hirtenbrief überzeugende, realistische Lösungsansätze.
Viele Gemeinden leiden darunter, daß durch den Priestermangel die Verkündigung des Wortes Gottes und die Begegnung mit Gott in der Eucharistiefeier nur bedingt möglich ist. Durch die geplante Umstrukturierung auf größere Seelsorgeeinheiten ist das Problem der Gemeinden nicht zu lösen. Weder können die regelmäßigen sonntäglichen Eucharistiegottesdienste überall gefeiert werden, noch können die heute schon überlasteten Priester die ihrer Berufung entsprechende Seelsorge in größeren Seelsorgeeinheiten leisten. Wir leiden mit unseren Priestern an diesem "heil"-losen Notstand.
Diese Not wird uns zu Unrecht zugemutet. In den Gemeinden unserer Diözese leben ausreichend talentierte, ausgebildete und berufene Frauen und Männer, die ganz im Sinne Jesu Christi und seiner Apostel wirken und leiten könnten. Noch mehr verletzt uns aber, daß Sie unsere Not den unhaltbaren Instruktionen aus Rom unterordnen. Das Verbot der Verkündigung des Wortes Gottes durch "Laien" in der sonntäglichen Eucharistie stößt in dieser Situation die Gemeinden und die betroffenen Frauen und Männer vor den Kopf.
Bitte suchen Sie mit allen Gläubigen nach Lösungen,
damit jede Gemeinde wenigstens an jedem Sonntag eine Eucharistie feiern kann;
daß jede einzelne Kirchengemeinde eine Gemeindeleiterin bzw. einen Gemeindeleiter erhält, die oder der für diese Gemeinde beauftragt und verantwortlich ist und das Vertrauen dieser Kirchengemeinde hat.
3. Den Gottesdienst neu entdecken und erschließen
Der Sonntagsgottesdienst in den Gemeinden verliert immer mehr an Bedeutung. Die Besucherzahlen sinken ständig. Und die Jugend bleibt meist ganz weg. Die Gemeinde verliert ihre Mitte und ihre Zukunft.
Die Entwicklung zu immer weniger besuchten Sonntagsgottesdiensten ist schon lange zu beobachten und nimmt in der letzten Zeit jedoch dramatisch zu. Die Ursachen sind vielfältig. Wir wollen dazu folgende benennen:
Viele Gläubige erfahren den Gottesdienst nicht als die frohe, lebendige Feier der ganzen Gemeinde, sondern als unpersönliche, schematische Liturgie, die immer häufiger von gemeindefremden Priestern abgehalten wird.
Die traditionelle Liturgie mit ihrer Symbolik erschließt sich dem heutigen, vor allem dem jungen Menschen nicht unmittelbar.
Die Sprache in vielen Gebeten ist lebensfremd, unzeitgemäß und unpersönlich, und viele Lieder des Gesangbuches "Gotteslob" sind nicht mehr nachvollziehbar.
Wir sehen in der "Laieninstruktion" die Tendenz, die Trennung zwischen Altardienst und Gottesdienstgemeinde wieder stärker zu betonen.
Die Auseinandersetzung mit den hier nur kurz skizzierten Defiziten in den sonntäglichen Eucharistiefeiern fehlt uns in Ihrem Hirtenbrief. Vielmehr bezeichnen Sie die Bemühungen von Priestern und Gemeindemitgliedern um gemeindenäher gestaltete Gottesdienste als "happening", "Unterhaltungswert", "Mißbrauch als Vehikel für eigene Botschaften" (Seite 4). Wir finden, Sie entmutigen die vielen Gemeindemitglieder, die sich in Gruppen für die Gestaltung der sonntäglichen Gemeindegottesdienste mit viel Einsatz engagieren.
Wir wünschen uns,
daß Sie sich für eine umfassende Liturgiereform einsetzen;
daß die Überarbeitung der Gebete und Lieder im "Gotteslob" zu Ende gebracht wird.
Die Frauen sind nach wie vor in unserer Kirche diskriminiert.
Die Diskriminierung der Frauen in unserer Kirche gehört zu den Problemen, bei denen viele Gläubige an der Kirche verzweifeln und resignieren.
Gott hat Mann und Frau nach seinem Ebenbild geschaffen. Deshalb haben Papst Johannes Paul I. und Papst Johannes Paul II. Gott ganz deutlich bezeichnet: als Vater und Mutter, als Mann und Frau gleichermaßen. Unsere Kirche handelt jedoch nach wie vor dieser Aussage zuwider, wenn sie den Frauen den Zugang zu Amt und Weihe verweigert.
Nach den heiligen Schriften gibt es keinen Grund, die Frauen aus kirchlichen Ämtern auszuschließen. Auch in der Frage der Priesterweihe von Frauen überzeugt die kirchliche Argumentation nicht. Daß Frauen gute und akzeptierte Seelsorgerinnen sind, zeigt die Praxis in Schule, Gemeinde und Krankenhaus. Wir halten es für unverantwortlich, daß auf die besonderen Gaben und Befähigungen der Frauen weitgehend verzichtet wird.
Zumindest die Einführung des Diakonats der Frau ist kurzfristig möglich. Dies wurde im "Dialog für Österreich" im Herbst 1998 von den österreichischen Bischöfen festgestellt. Die gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik (1971-1975) hat sich für das Diakonat der Frau mit den Stimmen der deutschen Bischöfe eingesetzt. Ähnliche Voten liegen aus anderen Ländern vor. Der internationale theologische Kongreß 1997 in Stuttgart "Diakonat - ein Amt für Frauen in der Kirche" hat in seiner Abschlußresolution das Diakonat der Frau einstimmig gefordert.
Wir können nicht so lange warten, bis die Frauen, die zum größten Teil die Pastoralarbeit in unserer Kirche übernehmen, die Kirche verlassen haben.
Wir bitten Sie deshalb eindringlich,
in Abstimmung mit den anderen deutschen Bischöfen Schritte zur Vorbereitung des Diakonats der Frau zu unternehmen.
Die Frage des Priesteramtes der
Frau bleibt für uns weiterhin aktuell.
Wir vermissen in Ihrem Hirtenbrief zur Eucharistie Aussagen zur Ökumene, insbesondere zur gemeinschaftlichen Abendmahlsfeier bzw. Kommunionfeier.
Die christlichen Kirchen verlieren immer mehr an Anerkennung und an Bedeutung. Viele sind der Überzeugung, daß das christliche Zeugnis glaubwürdiger wird, wenn die Christen dem Auftrag Jesu gemäß zur Einheit finden und gemeinsam ihren Glauben vertreten und verkünden. Es ist erfreulich zu sehen, wie viele Schritte auf diesem Weg sowohl vom Papst als auch von den Bischöfen und ihren Institutionen schon unternommen wurden, aber die angestrebte und in vielen Bereichen an der Basis tatsächlich schon erreichte Einheit müßte ebenfalls im Zentrum des Glaubensvollzugs, der Eucharistie bzw. der Abendmahlsfeier, sichtbar werden. Einen ganz besonderen Schritt sehen wir in der von vielen Kirchen anerkannten Lima-Liturgie.
Die Abendmahlsfeier endet und gipfelt im gemeinsamen Mahl. Es sollte den katholischen Geistlichen erlaubt und empfohlen werden, was in den evangelischen Kirchen selbstverständlich ist: Die Schwestern und Brüder werden zum gemeinsamen Mahl eingeladen. Nicht alle theologischen Meinungsverschiedenheiten haben das Gewicht biblischer Argumente. Konfessionelle Lehrmeinungen können von der Basis kaum mehr nachvollzogen werden; hier liegt die Aufgabe, diese in Liebe und Toleranz zu überwinden. Das gemeinsame Mahl ist ja nicht nur Zeichen der Glaubensgemeinschaft, sondern sichtbare Vorwegnahme der künftigen Gemeinschaft. Warum sollte es nicht schon jetzt Zeichen der Hoffnung auf die ersehnte Einheit sein?
Wir wünschen uns von Ihnen,
daß Sie die Bemühungen verstärken, die der Einheit der Christen dienen. Es sollte zur gemeinsamen Eucharistiefeier und zum Abendmahlsempfang eingeladen werden können.
6. Evangelium vor Kirchenrecht
Das Evangelium muß Grundlage des Kirchenrechts sein.
Das Evangelium war vor dem Kirchenrecht da. Im Gegensatz zum Evangelium hat das Kirchenrecht sich im Laufe der Jahrhunderte entwickelt, es wurde häufig geändert. Innerhalb der katholischen Kirche gilt neben dem lateinischen auch ein orientalisches Kirchenrecht für die kirchlichen Gemeinschaften des Ostens mit ihrer eigenen Tradition. Die Verpflichtung des Zölibats gilt z. B. auch nur teilweise im lateinischen Kirchenrecht. Das Kirchenrecht ist also keineswegs absolut feststehend. Unsere Weltkirche verträgt in unterschiedlichen Regionen auch unterschiedliches Recht. Die Geschichte zeigt, daß das Kirchenrecht häufig auf Grund abweichender, bewährter Praxis geändert wurde.
Die dienende Rolle des Kirchenrechts wird in der Schlußbestimmung c. 1752 CIC herausgestellt: "In der Kirche ist das Heil der Seelen immer oberstes Gesetz."
Sie verweisen in Ihrem Brief immer wieder auf das geltende Kirchenrecht. Unser Fundament ist die biblische Weisung, das Gesetz Christi als Gesetz der Liebe und alleinige Richtschnur.
Bitte bringen Sie die pastoralen Mißstände, die Sie ja in Ihrem Brief an die Gemeinden so eingehend schildern, in Rom zu Gehör, und mahnen Sie die notwendigen Reformen an.
Angesichts des "akuten kirchlichen Notstands" möchten wir Sie ermutigen:
Fordern Sie - mit uns - "Not"-wendende Änderungen des Kirchenrechts.
7. Amtseid und Diözesan-Bischof (-Hirte)
In dem von den Diözesanbischöfen verlangten Amtseid sehen wir einen Ausdruck des Mißtrauens gegen jeden einzelnen Bischof, da sich die Amtskirche seiner offensichtlich nur durch einen Eid versichern zu können glaubt.
In seiner Einseitigkeit stellt der Amtseid *) eine Belastung für den Bischof und seine ihm anvertraute "Herde" dar. Es wird nur von der Verantwortung des Bischofs gegenüber dem obersten Leitungsgremium gesprochen, aber nicht von seiner Verantwortung gegenüber den Gemeinden und den Gläubigen - oder gar gegenüber Gott. Dieser Eid birgt die Gefahr eines Loyalitätskonflikts in sich.
Wie real dieser Konflikt ist, wird in Ihrem Hirtenbrief deutlich, wenn es heißt: "Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten haben keinen Auftrag des Bischofs, innerhalb der Eucharistie die Homilie zu halten. Wenn sie es tun, dann entgegen den geltenden kirchenrechtlichen Bestimmungen" (Seite 10). Damit wird auf Grund der "Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester" eine in unserer Diözese bewährte und anerkannte Praxis zurückgenommen.
Das Neue Testament aber zeigt hier entschieden andere Prioritäten auf. Paulus z. B. setzte sich vehement für seine Gemeinden ein und weist Petrus öffentlich zurecht:
"Als dann Petrus nach Antiochia kam, trat ich ihm offen entgegen, weil er sich ins Unrecht gesetzt hatte.... Als ich sah, daß sie die Wahrheit der Guten Nachricht preisgaben, sagte ich zu Petrus vor der ganzen Gemeinde: Obwohl du ein Jude bist, hast du bisher das jüdische Gesetz nicht beachtet und wie ein Nichtjude gelebt. Und jetzt willst du auf einmal die nicht-jüdischen Brüder zwingen, wie die Juden nach dem Gesetz zu leben?" (Galater 2, 11.14).
In "Gemeindeleitung im Umbruch" fordern Sie ein einander zugeordnetes Zusammenwirken der unterschiedlichen Dienste an der Leitung der Gemeinden, eine kooperative Gemeindeleitung. Diese Forderung finden wir gut, aber wenig überzeugend, solange die Bischöfe hinnehmen müssen, daß an der Spitze der Kirche ganz andere Regeln gelten.
Wir hoffen inständig und unterstützen Sie darin, daß Sie handeln können wie Paulus und daß Sie trotz Ihres Eides zu Ihren Gemeinden und Gläubigen stehen.
*) Der
den neu ernannten Diözesanbischöfen abverlangte Amtseid
lautet seit 1. Juli 1987:
"Ich, N.N., zum Bischofssitz von N.N. befördert, werde der Katholischen Kirche und dem römischen Bischof, ihrem obersten Hirten, dem Stellvertreter Christi und dem Nachfolger des Apostels Petrus im Primat sowie dem Haupt des Bischofskollegiums immer treu bleiben. Der freien Ausübung der primatialen Gewalt des Papstes in der ganzen Kirche werde ich folgen, seine Rechte und Autorität werde ich mich bemühen zu fördern und zu verteidigen. Die Praerogativen (d. h. Vorrechte, Die Red.) und die Amtsführung der Gesandten der Päpste, die in Vertretung des Papstes auftreten, werde ich anerkennen und beachten. Die den Bischöfen übertragene apostolische Gewalt, nämlich das Volk Gottes zu lehren, zu heiligen und zu leiten, werde ich in hierarchischer Gemeinschaft mit dem Bischofskollegium, seinem Haupt und den Gliedern, mit größter Sorgfalt wahrnehmen. Die Einheit der ganzen Kirche werde ich fördern und daher mit Eifer dafür sorgen, daß die Glaubenshinterlage, die von den Aposteln überliefert ist, rein und vollständig bewahrt wird und daß die Wahrheiten beachtet und die Sitten befolgt werden, wie sie vom Lehramt der Kirche vorgelegt wurden, und allen gelehrt und erläutert werden. Die im Glauben Irrenden werde ich mit väterlichem Geist korrigieren und alle Mühe anwenden, daß sie zur Fülle der katholischen Wahrheit zurückkehren. Zu festgesetzten Zeiten oder bei gegebener Gelegenheit werde ich dem Apostolischen Stuhl Rechenschaft über meinen pastoralen Auftrag geben, und dessen Mandate oder Ratschläge werde ich willfährig annehmen und mit Eifer ausführen."
Wir hätten uns gewünscht, daß Sie als Bischof unserer Diözese diese "Laieninstruktion" vor ihrer Anwendung zunächst - etwa mit dem Diözesanrat - geprüft und wegen der offensichtlichen Unzulänglichkeiten zurückgewiesen hätten, um die bewährte Praxis des Seelsorgeeinsatzes der Laien in unserer Diözese zu verteidigen.
Seit Erscheinen der "Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester" vom 15. August 1997 sind in den Gemeinden der Diözese Diskussion, Verärgerung, Unfrieden und teilweise Widerstand gegen diese Instruktion zu finden. Trotz dieser Unruhe ist von offizieller Seite kein Versuch unternommen worden, die Wirkung der Instruktion zu mildern.
Wir empfinden die "Laieninstruktion" als Zumutung, als ängstlich, kleinmütig und mißtrauisch. Sie bietet ein Lehrstück dafür, wie man mit haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitern nicht umgehen soll. Die pastorale Situation wird nicht zur Kenntnis genommen.
Die "Laieninstruktion" bricht das geltende Recht in unserer Diözese, so im Artikel 5, §2 über "Organe der Mitarbeit in der Teilkirche":
"Der diözesane und der pfarrliche Pastoralrat sowie der pfarrliche Vermögensverwaltungsrat, denen auch Laien angehören, haben nur beratendes Stimmrecht; sie können in keiner Weise zu Entscheidungsorganen werden, die den von den kanonischen Normen bestimmten Erfordernissen entsprechen."
Uns allen ist bewußt, daß unsere Kirchengemeinderäte, Dekanatsräte usw. Entscheidungsorgane sind. Wenn Sie heute nicht gegen die "Laieninstruktion" protestieren, wird die Kurie Sie morgen daran erinnern, daß Sie die KGO (Kirchengemeinderatsordnung) der "Laieninstruktion" anpassen müssen. Wollen Sie wirklich die Rechte dieser Gremien einschränken und dadurch die Priester noch mehr belasten?
Wir meinen, die "Laieninstruktion" behindert die Seelsorge und verstößt damit ganz elementar gegen c. 1752 CIC (vgl. Punkt 6 des "Herdenbriefes").
Wir möchten Sie dringend bitten,
sich und uns bei so schwerwiegenden und strittigen Dokumenten die Möglichkeit und ausreichende Zeit zur Diskussion einzuräumen;
sich nicht bedingungslos den Verordnungen von Rom unterzuordnen, sondern dem pastoralen Auftrag Vorrang einzuräumen.
Das Verbot der Laienpredigt in der sonntäglichen Eucharistiefeier wird in einer Vielzahl von Gemeinden weder verstanden noch akzeptiert. Wir als "Herde" sind allen nicht-ordinierten Fachtheologen sowie Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten überaus dankbar dafür, daß sie bisher in Eucharistiefeiern gepredigt haben, und wir möchten sie ermutigen, das auch weiterhin zu tun.
Ihr Beharren, das Verbot der 25 Jahre lang praktizierten Laienpredigt in der Diözese durchzusetzen, ist in vielen Gemeinden auf Unverständnis gestoßen. 120 Kirchengemeinderats-Gremien haben in Resolutionen an Sie die Laienpredigt als wichtig, unverzichtbar und wertvoll für ihre Gemeinden bezeichnet. Wann gab es dies schon einmal in Ihrer Diözese? Eine Eingangsbestätigung haben die Gemeinden nicht erhalten, geschweige eine Antwort. Im Gegenteil, Sie bestätigten Ihre Entscheidung auch im Hirtenbrief (Seite 9).
Im März 1998 konnte im Diözesanrat ein Eklat zwischen Ihnen und der Mehrheit der Mitglieder nur durch einen Kompromiß verhindert werden. Man verschob die Entscheidung über die Laienpredigt um ein Jahr und bildete einen Ausschuß.
Bereits 14 Tage später wiederholten Sie in einem Artikel im "Katholischen Sonntagsblatt" (Nr. 14 vom 5. April 1998) Ihr Predigtverbot als unabänderlich. Diese Vorgehensweise entspricht nicht unseren Vorstellungen eines vertrauensvollen Miteinanders.
Für uns ist das Predigtverbot für die nicht-ordinierten Fachtheologen sowie Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten - zumal angesichts des "akuten kirchlichen Notstands" - weder kirchenrechtlich, noch theologisch, noch pastoral nachvollziehbar. Wir vermissen von Ihrer Seite Solidarität mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ein Wort des Bedauerns über das römische Predigtverbot sowie ein entsprechendes Dankeswort an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die bisherige "Notstandsarbeit".
Wir appellieren an Sie,
die Durchsetzung des Laienpredigtverbots nicht mehr weiter zu verfolgen;
sich dafür einzusetzen, daß das Kirchenrecht entsprechend geändert wird.
10. Dialog zwischen Bischof und Gläubigen
Kirche ist Gemeinschaft und lebt vom Dialog. Diesen vermissen wir weitgehend!
Jeder Dialog setzt eine gemeinsame Sprache und den respektvollen Umgang miteinander voraus. Leider beobachten wir in vielen kirchlichen Veröffentlichungen der letzten Zeit, zum Beispiel in der "Laieninstruktion", einen Befehlston und Verlautbarungsstil, der viele Gläubige brüskiert. Die Sprache Ihres Hirtenbriefes "Die Feier der Eucharistie" empfinden wir stellenweise als moralisierend und dogmatisch.
Wir sind durch Taufe und Firmung zu Beauftragten Christi geworden. Deshalb fühlen wir uns durch die Aufteilung des Volkes Gottes in "Geweihte" und "Laien" herabgewürdigt, da der Begriff "Laie" außerhalb der Kirche für "Nicht-Fachmann", "nicht qualifiziert", "minderwertig" steht.
In der Schlußbemerkung des Generalvikars zum Hirtenbrief heißt es: "Den Gläubigen ist ... davon Kenntnis zu geben." Ein Dialog mit den Gläubigen über den Hirtenbrief ist nicht vorgesehen. Die Gläubigen sind in der heutigen Zeit aber nicht mehr die "unmündigen Schafe" und Objekte der Verkündigung, die man zum Heil führen muß, sondern sie sind gewohnt, in der Gesellschaft außerhalb der Kirche verantwortungsvoll und mündig zu handeln.
Wir sind davon überzeugt, daß diese gesellschaftliche Situation eine große Chance für die Kirche ist. Denn wenn wir einen offenen Dialog beginnen, können alle Gläubigen ihre vielfältigen Berufungen und Charismen einbringen.
Wir wünschen uns zwei Schritte als Zeichen für Ihren Willen zum Dialog:
Lassen Sie bitte allen Katholiken Ihrer Diözese Ihre Hirtenbriefe zukommen, denn Sie wollen damit ja sicher alle ansprechen, nicht nur die Kirchenbesucher. Wer Kirchensteuer zahlt, erhält als "kleine" Gegenleistung Ihre Briefe. Wir meinen, die Hirtenbriefe sollen auch Fernstehende ansprechen.
Es sollte gelten, was in Unternehmen üblich ist: Jeder Brief, jede Stellungnahme oder Eingabe, mit denen sich Gremien oder einzelne Gläubige an Sie oder an das Ordinariat wenden, werden künftig beantwortet. Die derzeitige Praxis, viele Briefe ins Leere laufen zu lassen, ist verletzend.
Beginnen Sie mit Ihrem Hirtenbrief und unserem "Herdenbrief" einen offenen Dialog in unserem Bistum, und geben wir ein Beispiel für die anderen deutschen Diözesen.
Wir wollen als mündige Christinnen und Christen ernstgenommen werden.
Wir wünschen ein öffentliches Diözesan-Forum über die 10 Punkte des "Herdenbriefs".
Wir erwarten von diesem Diözesan-Forum Ergebnisse und einen neuen Aufbruch.
Sehr geehrter Herr Bischof Dr. Walter Kasper, wir bitten Sie zu bedenken: Noch verlangt Ihre "Herde" nach Kirche und Gemeinde, nach Priestern, Predigt und Eucharistie. Wir befürchten, ohne grundlegende Reformen werden Sie gezwungen sein, die Zahl der Seelsorgeeinheiten immer wieder zu vermindern, bis die "Herde" die Kirche nicht mehr findet.
Wir sind uns bewußt, daß Kirchesein auf die Gemeinschaft mit den übrigen Teilkirchen und der Gesamtkirche angewiesen ist. Diese Communio ist wesensmäßig Einheit in der Vielfalt und wird nicht dadurch unterbewertet, daß wir Unzulänglichkeiten aufzeigen.
Der "Herdenbrief" ist nach Absicht, Inhalt und Stil kein Mittel zur Polarisierung in den Gemeinden. Er kann aber zu einer Polarisierung führen, wenn die ihm zugrundeliegende Sorge um die Kirche in Frage gestellt, sein Inhalt zurückgewiesen und die Gelegenheit zu einer Klärung im Dialog nicht wahrgenommen wird. Alle Versuche, die unbefriedigende Lage der Kirche zu verbessern, sollten ernstgenommen werden - auch wenn sie von der Kirchenbasis ausgehen -, weil sie Zeichen engagierter Anteilnahme sind.
In christlicher Verbundenheit
Siegbert Maier-Borst
für das Redaktionsteam
Entstehung des "Herdenbriefes"
Im August 1998 hat die Initiativgruppe "Wir sind
Kirche" der Diözese Rottenburg-Stuttgart beschlossen, in
der gesamten Diözese zu diesem "Herdenbrief"
aufzurufen. In zwei öffentlichen Veranstaltungen (Kath.
Akademie, Stuttgart-Hohenheim und Gemeindezentrum St. Martin,
Biberach) wurden mit 70 Besuchern die Themen dafür gesammelt,
priorisiert und darüber abgestimmt. Bei diesen Veranstaltungen
bildete sich auch ein Redaktionsteam aus 14 Personen. Der Entwurf des
"Herdenbriefes" wurde im Dezember 1998 mit der Bitte um
Korrektur, Ergänzung und Zustimmung versandt. Das Redaktionsteam
dankt herzlich den vielen aus den Gemeinden, die mit über 300
Zuschriften uns mit Kritik und Anregung unterstützt haben. Bei
der Abfassung des vorliegenden Textes wurden diese Briefe so weit wie
möglich berücksichtigt. 298 Personen, 3 katholische
Verbände und 64 Kirchengemeinderats-Gremien haben bis 1. März
1999 bereits dem Entwurftext des "Herdenbriefes"
grundsätzlich zugestimmt.
Das Redaktionsteam
Dr. Uwe Beck, Illerkirchberg
Rainer Dziadek, Gutenzell-Hürbel
Petra Gasbichler, Mittelbiberach
Angelika Ludwig, Blaustein
Roswitha Lüttmann, Ludwigsburg
Siegbert Maier-Borst, Herrenberg
Bernhard Meerbeck, Stuttgart
Karl-Heinz Neubert, Denkendorf
Heinz Rapp, Riedlingen
Monique Rezbach, Ravensburg-Schlier
Erwin A. Schäffler, Ulm
Michael Schmidt, Sindelfingen
Dr. Werner Thomas, Sindelfingen
Marianne Troeber, Altdorf
Kontaktadresse
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Siegbert Maier-Borst |
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Horber Straße 82 |
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71083 Herrenberg |
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Tel.: 07032 - 2 15 62 |
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Fax: 07032 - 2 47 14 |
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E-Mail: S.Maier-Borst@t-online.de |
Stellungnahmen dazu und weitere Texte:
Wir
sind Kirche für die Diözese Rottenburg-Stuttgart
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