AGR
Aktionsgemeinschaft
Rottenburg

Brief der
Pastoralkonferenz des Dekanates Heidenheim zur Instructio
an Bischof Dr. W. Kasper
- Katholisches Dekanat Heidenheim Bühlstraße 23
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D - 89522 Heidenheim 11. Dezember 1997
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Dr. Walter Kasper von-Keppler-Straße 7
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Rottenburg am Neckar
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Geehrter Bischof Kasper,
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heute nachmittag traf sich eine von der Pastoralkonferenz des
Dekanates Heidenheim beauftragte Gruppe von Priestern und
hauptamtlichen Laien sowie der Zweite Vorsitzende des Dekanatsrates
und seine Stellvertreterin, um nach intensiver Beschäftigung
mit der Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit
der Laien am Dienst der Priester" vom 15. August 1997 Ihnen
diesen Brief zu schreiben.
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Zunächst möchten wir Ihnen nochmals ausdrücklich
danken für den mutigen und aufgeschlossenen pastoralen Weg, den
wir in den letzten Jahren in unserer Diözese miteinander gehen
und gestalten konnten! Trotz mancher Schwierigkeiten sind dabei
Gemeinden entstanden, die sich als Teil des Volkes Gottes ernst
genommen fühlen und miteinander die Botschaft des Evangeliums
zu leben und ihren gesellschaftlichen Auftrag zu erfüllen
suchen. Priester und Laien verstehen sich dabei als Teil des einen
Volkes Gottes in ihrer gemeinsamen Sendung.
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Gerade im Dekanat Heidenheim dürfen wir erfreut feststellen,
wie viele haupt- und vor allem ehrenamtliche Laien sich in
großherziger Weise in dieser unserer Kirche engagieren. Ohne
sie wäre die Kirche heute in einer gesellschaftlich
schwierigen Zeit nicht das, was sie ist und hoffentlich in
Zukunft noch besser sein wird.
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Hilfreich waren uns dabei das Stichwort der geschwisterlichen Kirche
und der Weg von der versorgten zur sich sorgenden Gemeinde. Um so
schmerzlicher trifft uns die neue" Instruktion aus Rom.
Mit Ihnen und mancher Ihrer Kollegen im Bischofsamt teilen wir die
Sorgen um die Auswirkungen und Folgen dieser Instruktion. Wir
möchten Ihnen als unserem Bischof unsere Solidarität
zusagen in der Gestaltung einer evangeliumsgemäßen
Kirche, so wie wir von Ihnen Ihre Solidarität erhoffen, den
eingeschlagenen Weg in unserer Diözese auch weiterhin zu
unterstützen, gleichwohl uns bewußt ist, wie ungleich
schwieriger Ihre Situation als Bischof in der derzeitigen Lage ist.
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Traurig gemacht und befremdet haben uns nicht nur einige praktische
Verfügungen der Instruktion, sondern auch einige Passagen
der theologischen Grundlegung. Denn trotz der Herausstellung der
Bedeutung der Laien für die Kirche zu Beginn des Schreibens
vermissen wir ein klares Bekenntnis zur Communio-Theologie, die u.a.
in weiten Passagen der Dokumente des II. Vatikanischen Konzils, in
den Texten der gemeinsamen Synode der Bistümer in der
Bundesrepublik Deutschland und unserer Diözesansynode zu finden
ist und seither unser kirchliches Leitbild wurde. Befremdet uns
bereits im Vorwort die Unterscheidung von Gottgeweihten und
Laien, die unserer Meinung nach im Widerspruch steht zum
Dekret über das Apostolat der Laien des II.
Vatikanischen Konzils vom 18. November 1965, in dem es heißt:
Denn durch die Taufe dem Mystischen Leib Christi eingegliedert
und durch die Firmung mit der Kraft des Heiligen Geistes gestärkt,
werden sie (die Laien! d.V.) vom Herrn selbst mit dem Apostolat
betraut. Sie werden zu einem königlichen Priestertum und zu
einem heiligen Volk (vgl. 1 Petr. 2,4-10) geweiht, ... scheint
uns die Unterscheidung zwischen dem gemeinsamen Priestertum
der Gläubigen und dem Priestertum des Dienstes
(Theologische Prinzipien, 1.) sehr unglücklich und
mißverständlich gewählt, verstehen wir uns doch als
Getaufte alle als Dienerinnen und Diener Christi in dieser unserer
Kirche und für die Menschen. Wenige Zeilen später wird
deutlich, wozu die Unterscheidung dienen soll: Demzufolge ist
das Amtspriestertum vom gemeinsamen Priestertum dem Wesen nach
verschieden, denn es verleiht eine heilige Vollmacht zum Dienst an
den Gläubigen'.
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Kommt hier nicht die alte Versorgungspastoral wieder zur
Geltung? Und wieder wenige Zeilen weiter ist zu fragen, ob die
Priester denn nicht zum Gottesvolk gehören, wenn sie erst daran
gebunden werden müssen? Gravierender und problematischer
erscheint uns aber der Satz im 3. Kapitel der theologischen
Prinzipien: Wenn nämlich in der Gemeinde kein Priester
vorhanden ist, dann fehlt der Dienst ... Christi, ... Steht
diese Aussage nicht in eklatantem Widerspruch zum 7. Abschnitt der
Konstitution über die Heilige Liturgie des II.
Vatikanischen Konzils, wo es ausdrücklich heißt:
Gegenwärtig ist er (Christus, d.V.) in seinem Wort, da er
selbst spricht, wenn die heiligen Schriften in der Kirche gelesen
werden. Gegenwärtig ist er schließlich, wenn die Kirche
betet und singt, er, der versprochen hat: Wo zwei oder drei
versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen' (Mt
18,20)?
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Stellen der Instruktion könnten angeführt und entsprechend
gegengelesen werden. Die dann folgenden praktischen
Verfügungen der Instruktion leiten sich logisch aus den
dargebotenen theologischen Prinzipien ab. Deshalb
möchten wir Sie bitten, mit uns, aber auch mit Ihren Kollegen
im Bischofsamt, nicht nur über die praktischen Verfügungen,
sondern auch über die zugrunde gelegten theologischen
Prinzipien zu diskutieren, die unserer Meinung nach sowohl von der
Theologie des II. Vatikanischen Konzils wie von Ihrer eigenen
Communio-Theologie abweichen. Was nun die praktischen
Verfügungen selbst betreffen, so haben uns folgende
Punkte beschäftigt:
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Obwohl uns bewußt ist, daß die Homilie von
qualifizierten Laien in der Eucharistiefeier die Tendenz zum
Wandlungspriester fördern könnte, können
wir ein grundsätzliches Homilieverbot für Laien in der
Eucharistiefeier gerade auch durch die guten Erfahrungen der
letzten Jahre und Jahrzehnte nicht gutheißen. Ein
solches Verbot widerspricht der Berufung der Laien, von der es im
Dekret über das Apostolat der Laien im 2. Kapitel, Abschnitt 6,
heißt: ein wahrer Apostel (gemeint ist das
Laienapostolat d.V.) sucht nach Gelegenheiten, Christus auch mit
seinem Wort zu verkünden, sei es den Nichtgläubigen, um
sie zum Glauben zu führen, sei es den Gläubigen, um sie zu
unterweisen, zu stärken und sie zu einem einsatzfreudigen Leben
zu erwecken. Ist das nicht auch die Aufgabe der Homilie?
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Zu Artikel 4 der praktischen Verfügungen schreibt
uns ein Priester unsres Dekanates: Ich bin jetzt ... schon
ausgearbeitet. Ich habe die ganze Zeit 120% gebracht, 10 Stunden am
Tag, 6 ½ Tage in der Woche. Ich habe mich nicht beklagt. Ich
habe meinen schönen und auch sehr schweren Dienst gerne getan.
Jetzt lassen aber sehr die Kräfte nach. Ich kann nicht und ich
möchte nicht bis 75 arbeiten.
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Warum erwähnt die Instruktion nicht, daß der sog.
Priestermangel hausgemacht ist und mitverursacht ist
durch die Zulassungsbedingungen zum Priesteramt, die nicht biblisch
sind?
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Artikel 5 hat uns sehr erregt. Wie sollen wir denn Männer und
Frauen vor allem in den Kirchengemeinderäten, dem Dekanatsrat
und dem Diözesanrat zu verantwortungsvoller Mitarbeit gewinnen,
wenn sie lesen müssen, daß Gremien denen auch Laien
angehören, ... nur beratendes Stimmrecht (haben)? Deshalb
sehen wir keine Möglichkeit, den Artikel 7 den Gemeinden
verständlich zu machen. Wir können doch nicht einerseits
Wortgottesdienstleiterinnen und -leiter ausbilden und dann den
Gemeinden sagen, daß ein Wortgottesdienst am Sonntag nicht das
Sonntagsgebot erfüllt?
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Und zahlen wir mit dem Vorschlag am Ende von §2 nicht einen
Tribut an die mobile Gesellschaft und grenzen diejenigen aus, die
sich nicht mehr auf den weiten Weg zu einer Eucharistiefeier machen
können? Überdies, welches Gemeindeverständnis steht
denn hinter einer solchen Anregung?
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Unmöglich erscheint uns der Artikel 8: Wie sollen wir denn
Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfern verständlich machen,
daß ihr Dienst nur aus zeit-pragmatischen Gründen
erwünscht, dann aber durchaus möglich ist? Was sind denn
unsere liturgischen Maßstäbe? Könnte nicht im
Gegenteil ein solcher Dienst deutlich machen, daß die Gemeinde
Trägerin der Liturgie ist, wie es das Anliegen der Liturgischen
Bewegung war und im Begriff der tätigen Teilnahme der
Gläubigen (Liturgiekonstitution) zum Ausdruck kommt?
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Auch die nachfolgenden Artikel enthalten Diskussionsbedarf, doch
möchten wir darauf an dieser Stelle nicht eingehen.
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Sehr geehrter Bischof Kasper, wir brauchen dringend Ihre
Unterstützung, um den eingeschlagenen pastoralen Weg unserer
Diözese weitergehen und weiterentwickeln zu können, damit
wir als Kirche wirklich bei den Menschen unserer Zeit und ihren
Nöten sein können. Wir können den begonnenen Weg
nicht mehr verlassen, ohne viele Menschen zu verletzen und
unglaubwürdig zu werden. So fühlen wir uns hilflos, da wir
mit dieser Instruktion unseren eingeschlagenen pastoralen Weg einer
geschwisterlichen Kirche nicht fortsetzen können, uns zugleich
aber auch nicht gegen die Lehre der Kirche stellen wollen. Um so
mehr hoffen wir auf eine breite Diskussion über unsere
theologische Basis und ein mutiges Wort von Ihnen um der Botschaft
Jesu und unseres gemeinsamen Auftrags willen. Gern bleiben wir
diesbezüglich mit Ihnen im Gespräch! Ermutigt hat uns die
beiliegende Stellungnahme von Dr. Reinhold Stecher, Diözesanbischof
von Innsbruck. In diesem Sinne können Sie unserer ganzen
Solidarität gewiß sein!
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Mit den besten Wünschen für eine gesegnete Zeit zum Fest
der Menschwerdung unseres Gottes und herzlichen Grüßen
für die Pastoralkonferenz des Dekanates Heidenheim
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Dekanat Heidenheim Geschäftsstelle Dekanatsreferent: Dipl.
Theol. Ludger Bradenbrink, Bühlstraße 23, Heidenheim,
Tel.: 07321-23 088
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05.04.1998 AGR
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