Aktionsgemeinschaft Rottenburg
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Wie lange zögert Ihr noch, Ihr Bischöfe?
Aufruf
zum Jahr der Berufung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
1. Trügerische Zufriedenheit
Nachdem nun die Neuordnung der Pastoral in den meisten Diözesen in Deutschland abgeschlossen ist, scheint man mit diesem Werk in den Ordinariaten ziemlich zufrieden zu sein. Und ich verstehe auch den Wunsch, dass nun endlich mehr Ruhe einkehre nach diesem Planungsmarathon, dass die Rollenübernahmen in den neuen pastoralen Strukturen gelingen und die Kollateralschäden möglichst gering seien. Ich sage nicht, dass diese Planungen und Umstellungen nicht notwendig gewesen seien, doch darf man über deren Gelingen nicht vergessen, dass sie nicht notwendig gewesen wären und dass man sich zeitdiagnostisch angemessenere Transformationen der Pastoral hätte leisten können, wenn die kirchlichen Führungspersonen ihre Verantwortung ernster genommen hätten, dass die Zulassungsbedingungen zum presbyteralen Amt weniger konstitutiv für die Identität der katholischen Kirche sind als der erfahrbare Zusammenhang von Sakrament und Vollzug.
2. Risse und Kompromisse
Dass Sakrament und Lebensvollzug zusammengehören, war eines der entscheidenden Anliegen des Zweiten Vatikanums. Wenn nun aber ganze Lebensvollzüge, die konstitutiv mit einem Sakrament zusammenhängen, nicht mehr mit diesem verbunden sind, dann haben wir nicht nur ein praktisches, sondern auch ein dogmatisches Problem. Wenn Priester über drei bis fünf Pfarreien hinweg die geistliche Gemeindeleitung innehaben, sie aber in Verbindung mit höchstens einer Pfarrei wenigstens annähernd im Zusammenleben mit den Gläubigen ausüben können, dann trennt sich bei ihnen bezüglich der anderen Pfarreien der Zusammenhang von Sakrament und Lebensvollzug, von presbyteralem Amt und sozial erfahrbarem pastoralen Handeln.
Umgekehrt begegnet das gleiche Spaltungsphänomen von der anderen Seite, wenn nichtordinierte Hauptamtliche in der Pastoral faktisch die geistliche Gemeindeleitung inne haben, ihrerseits aber nicht der Eucharistie vorstehen können, weil sie nicht in den Ordo aufgenommen werden. Noch schlimmer ist es, wenn nicht einmal letztere in den Ursprungseinheiten Ansprechpersonen sein dürfen.
Um der Schadensbegrenzung willen müsste man eher von einer Verwechslungschance denn von einer Verwechslungsgefahr reden: eher sollten Gläubige nichtordinierte Hauptamtliche im pastoralen Dienst mit ihren Pfarrern »verwechseln«, als dass sie überhaupt keine geistliche Leitung mehr haben. Und eher sollten sie Wortgottesdienst mit Kommunionausteilung mit der Heiligen Messe verwechseln können, als dass sie völlig auf die Erlebnisgestalt dieses Symbolgeschehens verzichten müssten. Ganz zu schweigen von der darin geschenkten Möglichkeit für die Gläubigen, an diesem Mahl, das ihnen verweigert wird, wenigstens durch den Empfang des Sakraments teilzunehmen.
3. Autodestruktive Berufungsblindheit
Gegen die Veränderung der Zulassungsbedingungen zum Ordo gibt es mindestens zwei, mittlerweile schon sattsam bekannte Defensivreaktionen. Erstens: Dieses Problem mit dem Priestermangel und den jetzigen Zusammenlegungen von Pfarreien sei ja nur das Luxusproblem europäischer Kirchen. Diese Aussage ist grundlegend falsch: Es handelt sich vielmehr um ein globalisiertes Problem der Kirche in allen Erdteilen, das fast überall entsprechend, wenn auch in anderen Kontexten, als ein solches identifiziert werden kann: dies bezieht sich auf die kleinen christlichen Gemeinschaften in Afrika genauso wie auf fast völlig entpriesterlichte Gemeinden im Amazonasgebiet wie auf die Erfahrung in Lateinamerika, wo die Pfingstkirchen deshalb so viel Zulauf haben, weil sie überall im Gegensatz zum Katholischen Bereich die soziale Überschaubarkeit mit der Repräsentanz von Liturgen verbinden können. So war das Engagement der pastoral Verantwortlichen in afrikanischen Diözesen für die kleinen christlichen Gemeinschaften auch der Furcht zu verdanken, dass die indigenous churches gerade deswegen mehr Zulauf bekommen könnten, weil sie in überschaubaren Gemeinschaften auch zugleich ihre pastoralen und liturgischen Leitungspersonen haben. Aber muss man bei den oberen Pastoralverantwortlichen erst Angst verbreiten, damit sie sich zu dem bequemen, was allein schon aufgrund der Identität der katholischen Kirche notwendig wäre?
Die zweite Defensivreaktion ist: Durch die Veränderung der Zulassungsbedingungen werden auch nicht alle Probleme gelöst! Das stimmt natürlich, und es gibt auch neue Probleme. Aber diese Probleme beziehen sich auf die Unzulänglichkeit der Menschen, ehelos oder in Ehe und Familie zu leben. Die Veränderung der Zulassungsbedingungen zum presbyteralen Amt löst aber ein ganz entscheidendes Identitätsproblem der Kirche selbst: nämlich dass immer weniger Priester immer weniger beiständig und für immer mehr zuständig sind.
Dieser durch die Mitte der sakramentalen Identität der Kirche laufende Riss ist selbst ekklesiogen. Das Gejammer um priesterliche Berufungen hat eine hintergründige (strukturelle, nicht persönliche!) Verlogenheit darin, dass in einer ziemlich großen Anzahl von jungen und auch weniger jungen Menschen presbyterale Berufungen durch die Bindung des Presbyterats an das Charisma der Ehelosigkeit und an das »Charisma« (!) des Mannseins einfach übergangen und missachtet werden.
4. Erster Aufruf!
Die neueste Umfrage unter Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten im deutschsprachigen Raum (Ortssuche, hrsg. Von P. M. Zulehner und K. Renner, Ostfildern 2006) belegt: Mehr als 40 Prozent der hauptamtlichen Pastoralreferenten und Pastoralreferentinnen haben von ihrer Berufungsherkunft, von ihrer Spiritualität und zum Teil sogar von ihrer Tätigkeit her eine Berufung zum priesterlichen Amt. Die Kirche versündigt sich strukturell an der in diesen Berufungen geschenkten Gnade, aber auch an allen, denen damit in überschaubaren Gemeinden und in den anderen Seelsorge- und pastoralen Formen die Gnade des priesterlichen Dienstes entzogen wird.
Doch nichts bewegt sich! Seit Jahrzehnten! Im Gegenteil: so will man Frauen erst dann zum Diakonat zulassen, wenn letzterer aus dem sakramentalen Ordobereich völlig herausgeworfen sein wird, und über das presbyterale Amt von Frauen darf man wegen eines unfehlbaren Satzes in einem fehlbaren Dokument des ordentlichen Lehramtes gar nicht mehr reden. Wer stoppt diesen für die Pastoral der Kirche suizidalen Kurs? Wann endlich setzen sich die Bischöfe (und wer sonst sollte es in den Strukturen der katholischen Kirche tun) nicht nur für das ein, was vom Vatikan her für die Diözesen bedeutsam ist, sondern auch für das, was von den Diözesen her für das päpstliche Amt bedeutsam sein muss? Der Gehorsamseid gegenüber dem Papst darf doch nicht verhindern, dass mit äußerstem Nachdruck für die nötigen Strukturveränderungen gestritten wird! Christlicher Gehorsam heißt, dass man nach einer Auseinandersetzung, und nicht zu ihrer Verhinderung, gehorsam ist.
5. Strukturelle Unverschämtheit
Wenn ich vor Priestern versuche, ihnen die Texte, auch die priesterbezogenen Texte des II. Vatikanums zu vermitteln, dann schlägt mir oft entgegen: Was nutzen all diese schönen Texte, und die damit vorgelegten Überlegungen, wenn sich doch eine Lähmung breit macht, die davon herrührt, dass durch verordnete Strukturveränderungen gerade dieser pastorale Zusammenhang, nämlich die Verbindung von Sakrament und damit zusammenhängenden Lebens- und Dienstvollzügen (wie sie z. B. Das Priesterdekret aufzeigt) auseinandergerissen wird. So dass Priester entweder keine Zeit haben, sich noch in der ihnen geschenkten Gnade existent selbst zu verwurzeln, noch die Freiheit bekommen, in unterschiedlichen Rollen und Ausformungen des priesterlichen Amtes tätig zu sein.
Hier verraten die Bischöfe ihre Verantwortung gegenüber den jetzigen Presbytern, wenn sie nicht alles dafür tun und kirchenpolitisch entsprechend dafür aktiv werden, dass den Presbytern eine solche Gnadenlosigkeit ihres Dienstes nicht mehr zugemutet wird. Die in der presbyteralen Berufung verwurzelte Hingabe für die Menschen, für die Gläubigen und für die Kirche darf nicht zur Sanierung ekklesiogen verschuldeter Destruktionen missbraucht werden.
6. Verflüssigung presbyteraler Rollen
Rainer Bucher spricht von einer notwendigen Deregulierung« priesterlicher Rollen. Das Priesterdekret hat die ersten Schritte in diese Richtung gemacht, indem es in P0 8,1 die Arbeiterpriester rehabilitiert hat. Dies hat eine enorme Bedeutung für die pastorale Zukunft zu Beginn des 3. Jahrtausends.
Man wird nicht nur neu über die Bezahlung der Ordinierten »von unten« (von Gemeinden und anderen Sozialformen der Kirche) her, sondern auch neu über Ordinierte im Zusammenhang mit der Erwerbsarbeit nachzudenken haben, wobei es in der Nachfolge des Arbeiterpriesterprojekts (anders als bei dem Diakon im Zivilberuf) ausschlaggebend sein wird, dass sich die presbyterale Existenz auch und besonders auf den Arbeitsbereich bezieht, nämlich im Sinne der Einbürgerung des Evangeliums unter den Menschen in unterschiedlichen Arbeits- und Kulturbereichen, ganz im Sinne einer »lebensraumorientierten Pastoral«. Denn die Verantwortung geistlicher Leitung gibt es ja nicht nur in den kompakten Gemeindeformen, sondern auch in den dispersen Sozialgestalten der Pastoral.
7. Letzter Aufruf!
Unter den ca. 3000 PastoralreferentInnen allein in Deutschland wurden bislang mehr als 1200 Priesterberufungen verhindert. Wenn man dann noch an die Theologen und Theologinnen denkt, die aus diesem Grund gar nicht in den kirchlichen Dienst gegangen sind, auch an die, die das entsprechende Amt in anderen christlichen Kirchen gefunden haben, und dazu noch an all jene Priester erinnert, die durch den Wechsel in die Lebensform der Ehe den priesterlichen Dienst verlassen mussten (obwohl die meisten von ihnen dies nicht wollten), dann wird die diesbezüglich suizidale Strategie der katholischen Kirche in unserem Land auch quantitativ erschreckend offensichtlich.
Wann endlich tun die Bischöfe ihren »Job« und solidarisieren sich gerade in diesem neuralgischen Bereich mit ihren Diözesen? Wenn dann ein Papst nein sagen würde, dann hätten wir wenigstens unsere Bischöfe auf unserer Seite erfahren. So aber erleben wir sie in dieser dumpfen Dauerkapitulation verharrend, im strukturblinden Niemandsland zwischen durchaus zugänglichen persönlichen Gesprächen und vatikanbezogener (oder auch schon bischofskonferenzbezogener) Mutlosigkeit. Gäbe es doch auch für dieses Problem wieder einmal so ein Dokument, wie es damals die drei oberrheinischen Bischöfe zur pastoralen Problematik der Zulassung wiederverheirateter geschiedener Gläubiger zur Eucharistiefeier geschrieben haben! Aber weit und breit ist nichts in Sicht! Oder täusche ich mich? Ich hoffe es sehr! Es ist höchste Zeit! Und zwar weltweit! Wenn es wenigstens in absehbarer Zeit einen ersten Schritt gäbe: in der Zulassung von verheirateten Männern zum Priesteramt und von Frauen zum (sakramentalen!) Diakonat. Dann wäre die Starrheit durchbrochen, die Lähmung könnte heilen und innerkirchliche Hoffnung bekäme eine Spur.
Ottmar Fuchs
Prof. Dr. Ottmar
Fuchs ist Inhaber des Lehrstuhls für Praktische Theologie der
Universität Tübingen
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