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Aktionsgemeinschaft Rottenburg



Inhaltsangabe und Kurzkommentierung des Briefes von Bischof Dr. Walter Kasper „Die Feier der Eucharistie“

von Klaus Braden



Der Bischof bittet in seinem Brief vom 21. Mai (veröffentlicht im Kirchlichen Amtsblatt vom 5. Juni) darum, daß die Gläubigen nicht nachlassen, immer tiefer in das Geheimnis der Eucharistie einzudringen. Im Folgenden sind die fettgedruckten und gemittetenTexte die Zwischenüberschriften des Briefes.


Anlaß und Anliegen des Schreibens

sind viele Gespräche, Briefe und die Instruktion „über die Beteiligung der Laien am Dienst der Priester“. Er beklagt, daß die zahlenmäßige Teilnahme an der Sonntagsmesse zurückgeht und das Verständnis für Texte und Symbole am Verschwinden ist. Es ist für ihn ein akuter kirchlicher Notstand, daß nicht jeden Sonntag in jeder Gemeinde die Eucharistie gefeiert werden kann.

(Auf der Synode der Deutschen Bistümer wurde zugesagt, in Notlagen der Kirche, den Zugang zum Priesteramt neu zu überdenken - Sind wir jetzt so weit ?)


Den Gottesdienst neu entdecken und erschließen

ist das Grundanliegen des Briefes. Denn „Gottesdienst feiern heißt, die Betriebsamkeit und den Trott unseres Alltags unterbrechen, um uns darauf zu besinnen, was wesentlich ist für unser Leben, was trägt und was hält.“

Die Gottesdienste dürfen nicht steif und traurig sein, sondern sollen festlich gestaltet werden, doch sie sollen kein „happening“ sein, sondern auch Raum für Besinnung, Stille und Anbetung bieten. Deshalb ist die Messe kein Service, sondern Selbstzweck. Deshalb gilt es den Sinn der Eucharistie neu zu entdecken.

(Kann man die Messe nicht so gestalten, daß man nicht krampfhaft auf „Entdeckungsreise“ gehen muß?)


Die grundlegende Bedeutung der sonntäglichen Feier der Eucharistie

gehört von Anfang an zum Christsein. Deshalb ist es ein großes Problem, daß nicht überall jeden Sonntag die Eucharistie gefeiert werden kann. Eine einfache und glatte Lösung dieses Problems kann es da nicht geben und deshalb kann eine sonntägliche Wort-Gottes-Feier auch nur eine Notlösung sein. Auch die Vermehrung der Messen durch einen einzelnen Priester ist keine Lösung, denn „auch für den Priester muß die Feier der Eucharistie ein Höhepunkt bleiben. Einen Höhepunkt kann man nicht beliebig oft vollziehen.“ Nach altkirchlichem Brauch soll am Sonntag in jeder Kirche nur eine Eucharistiefeier sein, deshalb sollen die Pfarrer sich mit priesterlosen Gemeinden solidarisieren, um dies zu ermöglichen. Man soll deshalb einen aushelfenden Priester nicht als „eingeflogen“ bezeichnen, denn wenn er das öfters tut, ist er kein Fremder mehr, vor allem, weil wir alle Brüder und Schwestern in Christus sind.

(Interessant ist für mich, daß der Bischof nicht dazu aufruft, die Pensionäre neu zu aktivieren, wie es die Instruktion macht. Ist er sich der Problematik bewußt, daß nicht mehr alle Penionäre für diese Aufgabe in Frage kommen ?)


Alle Getauften sind zur tätigen Mitfeier der Eucharistie berufen,

denn Christus „ist der eigentliche Zelebrant der Eucharistie.“ Bei der Aufzählung der Dienste fehlen eigentümlicherweise die Kommunionhelfer/innen und die Leiter/innen von Wortgottesdiensten.


(Ist das ein Tribut an die Instruktion ?)


Der unverzichtbare Dienst des Priesters

aber ist für das Bischofswort zentrale Aussage, denn Christus hat nicht nur das Volk im allgemeinen berufen, sondern er hat Männer ausgewählt und als Apostel ausgesandt und „deren priesterlichen Mitarbeitern kommt seit frühester Zeit aufgrund ihrer Weihe der Vorsteherdienst bei der Eucharistie zu.“

(Damit sind wir wieder voll ohne jedes weiteres Nachdenken in den alten ausweglosen Schablonen verhaftet.)


Der Priester steht als Repräsentant Jesu der Gemeinde gegenüber und eine Feier der Eucharistie ist ohne den Dienst des Priesters eine Unmöglichkeit.


(Wetten - oder soll man es einfach mal probieren?)


Dies gilt sowohl in extremen Notsituationen, wie auch in der gegenwärtigen Situation eines relativen Priestermangels. Wir sollen deshalb um Priester beten.


(Die Gemeinden beten zu wenig, ist doch klar!)


Laien als Mitarbeiter am priesterlichen Dienst

heißt der nächste Abschnitt.

(Nichts ist zu spüren, daß diese Aussage nachweislich falsch ist, denn als Getaufte sind wir von Christus in Dienst genommen und nicht von einem Amtsträger, sei er Bischof oder Priester.)


Laien können durch den Bischof zu verschiedenen Aufgaben beauftragt werden, die als Mitarbeit am priesterlichen Dienst bezeichnet werden. Hier sind jetzt auch Kommunionhelfer/innen und die Leiter/innen von Wortgottesdiensten genannt. Der Bischof äußert seine Wertschätzung für diese ehrenamtlichen Dienste und will an der kooperativen Pastoral in unserer Diözese festhalten, was aber nur möglich ist, wenn alle Dienste ihr eigenen Profil behalten.


Der Dienst der Verkündigung innerhalb der Liturgie

ist ein besonders heißes Eisen, denn „die Feier der Liturgie geschieht durch Wort und Zeichenhandlungen“ Sie sind eine Einheit und deshalb ist „die Homilie ein integrierender Bestandteil der Eucharistie. Sie ist Sache desjenigen, welcher aufgrund der Priesterweihe den Vorsitz bei der Eucharistie inne hat oder desjenigen, welcher aufgrund der Diakonenweihe, dabei eine herausragende Stellung einnimmt.“


(Hochinteressant, wie der Bischof sich noch zum Diakon hinrettet, der ja nach der ersten Argumentation auch nicht predigen dürfte. Könnte man nicht den anderen pastoralen Diensten auch ohne irgendwelche Weihe eine „herausragende Stellung“ zusprechen ?

Die Geschichte zeigt uns, daß diese Argumentation nicht stichhaltig ist. Zur Zeit des Augustinus verbot der damalige Papst den Priestern die Predigt, weil dies alleinige Aufgabe des Bischofs sei. Augustinus hielt sich nicht daran und wurde trotzdem heilig. - das gibt mir schon zu denken!)


Wenn andere kirchliche Dienste predigen, so tun sie das ohne Auftrag des Bischof und entgegen den kirchenrechtlichen Bestimmungen.

Im Notfall dürfen sie ein geistliches Wort an die Gemeinde richten, „das freilich von der Homilie unterscheidbar sein sollte.“


(Dies ist das bischöfliche Schlupfloch, doch wie die Unterscheidung aussehen sollte, ist nicht bekannt.)


Der Diözesanrat wird dazu einige Gesichtspunkte zusammentragen.


(Da sind wir aber gespannt!)


Die Bedeutung der Wort-Gottes-Feiern

wird ausdrücklich anerkannt, auch wenn der Eindruck einer „kleinen Messe“ vermieden werden muß.

„In solchen Wort-Gottes-Feiern ist Jesus Christus in seinem Wort gegenwärtig. Wer in einer Gemeinde, in der keine Eucharistiefeier am Ort stattfindet, einen Wortgottesdienst mitfeiert, entspricht dem Sinn des Sonntagsgebotes.“


(Hoppla! Sollte unser Bischof tatsächlich wider den römischen Stachel löcken, denn die Instruktion bestreitet gerade dies. Könnte er dann nicht auch an anderen Stellen eigenständig sein ?)


Der Bischof wünscht als Ergänzung einen ganzen Kranz von verschiedenen Gottesdienstformen, weil es eine Verarmung wäre, wenn die Eucharistie die einzige Gottesdienstform einer Gemeinde würde. „Dann wäre sie nicht mehr der Höhepunkt:“


Gottesdienstliche Feiern an Werktagen

sind wichtiger Rahmen für den Sonntagsgottesdienst. Die tägliche Messe für den Priester sollte wieder neu praktiziert werden. Keine „bedürfnisorientierte“ Gottesdienstordnung


(Also täglich ein priesterlicher Höhepunkt!)


„Denn die priesterliche Existenz ist zutiefst eucharistische Existenz“.

Täglich sollte in den Gemeinden ein Gottesdienst gefeiert werden, es gilt „die Vielfalt und den ganzen Reichtum der Gottesdienstformen wieder mehr zu pflegen“.

Der Bischof spricht sich dafür aus, bei Vereinsfesten und Hochzeit oder ähnlichen Anlässen eher Wortgottesdienste zu feiern, weil sie der Glaubenssituation der Teilnehmer mehr gerecht werden.


(Durch unsere bisher gepflegte „Messomanie“ ist dies - obwohl wünschenswert - bei Anwesenheit des Pfarrers nur schwer durchzusetzen.)


Die Feier der Eucharistie als Feier der Kirche,

denn die Messe führt uns mit der ganzen Weltkirche zusammen, deshalb gilt es die liturgische Ordnung zu wahren, doch haben wir nach der Meinung des Bischofs die Gestaltungsmöglichkeiten noch gar nicht ganz ausgeschöpft.


Dieser 6-seitige Hirtenbrief (zusätzlich 2 Seiten Anmerkungen und 1 Seite liturgische Hinweise) soll auf allen Dekanatskonferenzen und in allen Dekanats- und Kirchengemeinderäten ausführlich behandelt werden.


Verantwortlich: Klaus Braden, Gartenstr. 31 89564 Nattheim



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© 24.06.1998 AGR

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